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Unsere Produkte & Leistungen

Schon seit der Gründung unserer Firma bieten wir Ihnen alles aus einer Hand zum Thema Führerschein.

Wenn Sie eine konkrete Frage oder einen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Adresse finden Sie auf der Seite "Kontakt".


Ausbildung in den Klassen:

  • Mofa ab 15 Jahren

    Mofa

    Mofa

    • maximal 25 km/h bbH2),

    • einsitzig,

    • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • M
  • ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Mindestalter: 16

    Vorbesitz: -

    Ausbildung:  Theorie und Praxis

    Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

    Motorrad

    • maximal 45 km/h bbH2),

    • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

  • A1
  • A1

    LEICHTKRAFTRÄDER

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Mindestalter: 16

    Vorbesitz: -

    Eingeschlossene Klasse: M

    Ausbildung:  Theorie und Praxis

    Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

    Motorrad

    • bis 125 ccm Hubraum und

    • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

  • A
    beschränkt

    MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Mindestalter: 18

    Vorbesitz: -

    Eingeschlossene Klassen: A1, M

    Ausbildung:  Theorie und Praxis

    Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

    Motorrad

    • bis 25 kW Motorleistung und

    • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

    2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

     

  • A unbeschränkt
  • A
    unbeschränkt

    SCHWERE KRAFTRÄDER

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Mindestalter: 25

    Vorbesitz: -

    Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

    Ausbildung:  Theorie und Praxis

    Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

    Motorrad

    • über 25 kW Motorleistung oder

    • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

  • B
  • B

    • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

    • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

      • Anhänger bis 750 kg zG1)

      • Anhänger über 750 kg zG1),
        wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

    Mindestalter: 18

    Vorbesitz: -

    Eingeschlossene Klassen: L, M, S3)

    Ausbildung: Theorie und Praxis

    Prüfung: Theorieprüfung,
    Praktische Prüfung

  • BE
  • BE

    Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

    • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

    • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

    Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

    • Lichtbild

    • Sehtest

    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

    Mindestalter: 18

    Vorbesitz: B

    Ausbildung: Praxis

    Prüfung:  Praktische Prüfung