Unsere Produkte & Leistungen
Schon seit der Gründung unserer Firma bieten wir Ihnen alles aus einer Hand zum Thema Führerschein.
Wenn Sie eine konkrete Frage oder einen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Adresse finden Sie auf der Seite "Kontakt".
Ausbildung in den Klassen:
- A
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A beschränkt |
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER |
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Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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Motorrad
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
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- A unbeschränkt
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A unbeschränkt |
SCHWERE KRAFTRÄDER |
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Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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Motorrad
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- B
-
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B |
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Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
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Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
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Anhänger bis 750 kg zG1)
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Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t |
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Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S3)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung |
- BE
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BE |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
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Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
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Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. |
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Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
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