Seit Anfang April, steht euch ein neuer Fahrlehrer zu Verfügung.
Sein Name ist Alexander Schrott aus Ravensburg.
Alles Gute Alex und viel Erfolg bei der Ausbildung deiner Fahrschüler.
Das Jahr 2013 ging recht erfolgreich zu Ende. Ich möchte mich in aller Form recht herzlich bei allen bedanken die dazu beigetragen haben.
In erster Linie natürlich bei euch Fahrschüler. Das die Durchfall Quote sehr positiv ist, lag zum Großteil an Euch, da ihr die Ausbildung und den Stress der damit verbunden ist, sehr gut mitgemacht habt. Deswegen ein ganz großes Dankeschön an Euch.
Im Jahr 2013 haben:
110 Fahrschüler ihre Führerschein Prüfung gleich auf das 1. Mal geschafft.
11 Fahrschüler benötigten einen 2. Anlauf,
1 Fahrschüler wollte unbedingt erst beim 3. Anlauf mich verlassen.
Ich hoffe für 2014 das ihr genauso mitmacht und es mindestens genau so am Ende aussieht.
EU Führerschein 50% Regelung.
Jeder macht es, nur Deutschland hat es verschlafen.
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung läßt sich streiten.
Fakt ist aber, das wer in Deutschland den A2 Führerschein macht, sich dann ein Motorrad mit 100 Ps zulegt und dann ins Europäische Ausland fährt, macht sich Strafbar. Dort darf man nur Motorräder fahren die max von 96 PS auf 48 PS gedrosselt wurden.
Wer gegen diese 50% Regel verstößt, fährt ohne gültigen Führerschein.
Super oder?
Super, Änderung der Änderung.
Der Bundesrat hat kuzfristig entschieden die Klasse T so wie sie war zu belassen.
Das heißt, beim Erwerb der Klasse T ist Klasse AM ( 50ccm, 45 km/h ) weiterhin eingeschlossen.
So, nun ist es beschlossen.
Was ändert sich?
Bei Führerschein Klasse B ( Auto ) bleibt eigendlich alles beim Alten. Auch die Führerschein Klasse M, neu ( AM ) bleibt eingeschlossen. Dies ist gerade für diejenigen die das Begleitende Fahren mit 17 Jahre machen von Bedeutung.
Ganz interessant die Änderung der Zweiradklassen.
Bei Führerschein Klasse A1 ist die Begrenzung auf 80 Km/h ( 16 Jahre ) weggefallen.
Dies gilt auch für diejenigen die jetzt schon im Besitz der Klasse A1 sind.
Und jetzt kommt es.
Wer im Besitz der Klasse A1 2 Jahre ist, kann nur durch eine praktische Prüfung die nächst höhere Motorrad Klasse A2 erwerben. Dies ohne eine Theoretische Prüfung und ohne Sonderfahrten.
Wer dann 2 Jahre im Besitz der Führerschein Klasse A2 ist kann wieder ohne Theoretische Prüfung und ohne Sonderfahrten die höchste Motorrad Klasse A erwerben.
Die Führerschein Klasse BE sollte derjenige erwerben der einen Anhänger mitführen möchte, bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers mehr als 3500 Kg ergibt. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber nicht mehr als 3500 kg betragen.
Bei der Führerschein Klasse T ist die Klasse M ( neu AM ) weggefallen.
So, dies sind denke ich die wichtigsten Änderungen. Weitere Info könnt ihr jederzeit auch direkt bei mir erfragen.
Führerschein ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig 21.07.2012
Ab 2013 sind neu erteilte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig.
Aber keine Angst es muss keine neue Prüfung gemacht werden. Es geht lediglich um ein neues Bild im Führerschein.
Neue Regelung der Führerscheinklasse L 12.07.2012
ab dem 30.06.2012
Die bislang eher untergeordnete Fahrerlaubnisklasse L erhält durch die jüngste Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) neuen Schub. Seit Anfang Juli hat sich einiges geändert:
Neues Punktesystem in Flensburg 06.07.2012
Wechselkennzeichen ab dem 01.07.12 01.07.2012